Erbe und Schenkung
Im Erbfall oder bei Schenkung verlangt das Finanzamt eine Aufstellung der Vermögenswerte zur Bemessung der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer. Das Finanzamt ermittelt nach vereinfachten Annahmen und Standards den Immobilienwert. Besonderheiten Ihres Grundstücks (z. B. Baumängel, Sanierungsstau oder andere wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale) werden dabei nicht berücksichtigt.
Die Finanzämter begutachten normalerweise auch nicht vor Ort. Die Bewertung des Nachlasses oder der Schenkung kann daher zu hoch oder zu niedrig ausfallen. Sie können aber einen ggf. niedrigeren Wert mit einem Verkehrswertgutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen für Immobilienbewertung nachweisen und dadurch evtl. eine geringere steuerliche Belastung ermöglichen. Auch bei Erbauseinandersetzungen in der Familie sollte eine Immobilie durch einen qualifizierten Sachverständigen bewertet werden. Ein Verkehrswertgutachten schafft Klarheit für alle Beteiligten.
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Wolfgang Zoller
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